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Schallschutz
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Schallschutz - Bedürfnis nach Ruhe

Schallschutz ist ein wesentliches Gütekriterium einer Wohnung. Hierbei ist der erhöhte Schallschutz längst anerkannte Regel der Technik und sollte bei Neubauten nicht unterschritten werden. Als aktuelle Norm gilt die Schallschutzstufe 2 (SSt II) nach VDI 4100 und DIN E 4109-10.

Ohne großen technischen bzw. finanziellen Aufwand ist die eine deutliche räumliche Trennung von Funktionsräumen (Küche, Bad) und Schlafräumen zu realisieren. Bei mehreren Etagen sollten Funktionsräume übereinander liegen.

Mehrkosten verursacht eine Sanitärinstallation mit erhöhten Schallschutz. Hier werden zugelassene Schallschutz-Systemgruppen i.d.R. in Vorsatzschalen schallentkoppelt vor der Wand verlegt.

Auch im Rohbaubereich gibt es wichtige Punkte. Wesentliches Kennzeichen ist eine doppelschalige KS Wand im Treppenhaus.

Als Referenzraum wurde das Schlafzimmer im EG südlich direkt neben dem Treppenhaus gewählt:

  • erhöhter Schallschutz Treppenhauswand (horizontal)
    Aufbau von i.n.a. (zweischaliges MW): 1,5 Gipsputz; 11,5 KS-MW 2000; 2,0 + 2,0 MW 045 II; 11,5 KS-MW 2000; 1,5 Gipsputz
    Anforderung: erf R'w >= 55 dB
    Nachweis: vorh R'wr = 56 dB; Anforderung erfüllt
  • erhöhter Schallschutz Geschossdecke (vertikal)
    Aufbau von o.n.u.: 4,5 Zementestrich; 0,0 PE-Folie; 2,5 Schwenk Trittschall EPS 0; 10,0 EPS 040 II; 0,0 PE-Folie; 20,0 Stahlbetron; 1,5 Gipsputz
    Anforderung: erf R'w >= 55 dB; erf L'n,w <= 46 dB
    Nachweis: vorh R'wr = 59 dB; vorh L'nwR = 42 dB            Anforderung erfüllt (erfüllt sogar SSt III)